Wer sich eine Wohnung zur Miete sucht, der achtet neben dem Mietbetrag natürlich auch auf ein besonders gutes Preis-Leistungsverhältnis und nach der Größe der Wohnung. Gerade wenn Männer und Frauen als Paar das erste Mal zusammenziehen, möchten sie sich in ihrer Raumgröße verbessern und nicht in eine zu kleine und enge Wohnung ziehen. Doch leider sind die Angaben der Vermieter in Mietverträgen oftmals fehlerhaft. Ein genaues Nachmessen kann sich also lohnen!
Die Freude über die neu angemietete Wohnung kann schnell verfliegen, wenn die ersten Möbelstücke in der eigenen Wohnung stehen. Häufig schrumpft die Einschätzung der Wohnungsgröße mit dem Einzug und die Mieter fragen sich, ob die im Mietvertrag angegebene Raumgröße wirklich stimmt.
Mietpreisminderung bei starken Abweichungen
Wenn die tatsächliche Raumgröße stark vom der im Mietvertrag angegebenen abweicht, können Mieter eine Mietpreisminderung durchsetzen. Studien zeigen, dass rund 80 Prozent der Mietverträge zu große Abweichungen aufweisen. Und das, obwohl die Mietkosten in Europa steigend sind. Fehlerquellen sind oftmals Balkone, Terrassen oder Loggien, die zur vollen Quadratmeterzahl berechnet werden.
Hierbei liegen die falschen Angaben nicht einmal einem bösen Willen zugrunde, sondern entstehen aufgrund falscher Berechnungen. Anders als bei Architekten können Vermieter keine DIN-Norm heranziehen, um die Wohnungsgröße anzugeben. Für Vermieter ist die Wohnflächenverordnung ein Maßstab.
Wer seine Wohnung nachmessen möchte, sollte vor allem darauf achten, welche Raumteile zu wie viel Prozent angerechnet werden. Balkone und Terrassen sind beispielsweise lediglich zur Hälfte anzurechnen. Gleiches gilt bei Bereichen, die lediglich eine Höhe zwischen einem und zwei Metern aufweisen. Auch werden bei der Berechnung der Wohnfläche Bereiche, die unter einen Meter Mindesthöhe sind, nicht mitberechnet.
Weicht die Berechnung des Mieters von den Angaben im Mietvertrag über 10 Prozent ab, kann eine Mietminderung durchgeführt werden. Mieter sollten sich also überlegen, die genaue Raumgröße nachzumessen, um sich somit vor unnötigen Mehrzahlungen zu schützen.