Jetzt im Sommer verlagert sich das Leben langsam wieder nach draußen. Die Gartenmöbel werden rausgestellt, die Balkone geputzt und der Grill für die ersten Wochenendpartys hergerichtet. Doch auch wenn das Aufhalten im Freien seine Vorteile hat, so führt es vor allem zu Lärm, den Nachbarn als störend empfinden können.
Es sind nicht nur die feierlustigen Nachbarn, die noch bis in den Abend hinein auf ihrer Terrasse sitzen und sich unterhalten, oder das Radio auf dem Balkon von Gegenüber. Besonders der Lärm von spielenden Kindern regt viele Deutsche auf und führte in der Vergangenheit sogar zu gerichtlichen Klagen.
Wenn die Kinder im Sommer von der Schule kommen, sitzen sie meist nicht lange im Haus herum, sondern gehen nach draußen, um auf extra für ihre Bedürfnisse eingerichtete Spielplätze zu toben und sich mit Freunden zu treffen. Diese Spielplätze liegen aber oftmals in dicht bewohnten Wohnsiedlungen, wo nicht nur Familien mit relativ kleinen Kindern anzutreffen sind, sondern auch ältere Leute. Diese fühlen sich auch nach der Mittagsruhe von dem Lärm der tobenden Kinder belästigt.
Generell ist allerdings der Lärm der spielenden Kinder als zumutbar einzuschätzen. Dies legte nun ein Gericht in Koblenz fest und reagiert hiermit auf diesbezügliche Klage. Selbst der vermehrte Lärm von spielenden Schulkindern während der Pause auf einem Pausenhof sei akzeptabel und hinzunehmen, da Spielen teil der kindlichen Entwicklung ist und nicht unterbunden werden dürfe.
Ist es jedoch nicht Kinderlärm, der die Anwohner stört, sondern beispielsweise der einer ausufernden Party mitten in der Nacht, so hat jeder Anwohner die Möglichkeit, die Polizei zu informieren und die Ruhestörung zu melden. Generell gilt jedoch: Wenn jeder etwas auf seine Lautstärke achtet, und dies nicht nur zuhause, sondern auch beispielsweise auf einem Campingplatz in Deutschland, dann kann einem friedlichen Sommer nichts mehr im Wege stehen!