Ärgernis: Graffiti an Häuserwänden

Wandmalereien sind ein Mittel der Kommunikation und beinah so alt wie die Menschheit. Bereits in der Steinzeit wusste man um deren Gebrauch. Seit hunderttausenden von Jahren hat sich diese Tradition erhalten. Höhlenzeichnungen, großflächige Darstellungen, Werbe- und Kritikbotschaften, Präsentationsflächen und vieles mehr haben in diesem Genre ihren Platz. Geändert haben sich nur immer wieder die Botschaften, aber auch die verwendeten Mittel sowie die angewendeten Techniken bis hin zum heutigen Graffiti.

Was sich im Laufe der Menschheitsgeschichte ebenfalls kontinuierlich entwickelt hat, ist die Differenzierung in persönliches, gemeinsames und fremdes Eigentum. Wie immer die Eigentumsverhältnisse waren oder sind, es gab und gibt Spielregeln. Unerwünscht angebrachte Spray-Bilder sind Ärgernisse, die dem Betroffenen – ob Privatperson, Kommune oder Unternehmen – Geld und Unmut kosten.

Deshalb sollten Graffiti-Künstler sich am besten auf eigens dafür bestimmten Flächen präsentieren dürfen. Beispiele dafür gibt es deutschlandweit u. a. im Rahmen von Vereinsarbeiten und Stadtentwicklungsprojekten. In keinem Fall hat Graffiti auf fremdem Eigentum – wenn vom Eigentümer nicht ausdrücklich erwünscht – „Niederschlag“ zu finden. Denn das ist eine Straftat! Dadurch entstehen nicht nur rechtliche Themen und Streitigkeiten. Sondern es wirft gleichzeitig die Frage nach der Graffiti Beseitigung auf.

Sollten sich unsere Vorfahren jemals über die Entfernung von Höhlenzeichnungen Gedanken gemacht haben, werden sie sich sicherlich eines Anti Graffiti Verfahrens bedient haben, was auch heute noch bei der Graffiti Beseitigung eine Rolle spielt: Es handelt es sich um das Abkratzen mit Hilfe von Spachtel ähnlichen Werkzeugen oder – dem verwandt – dem Abschleifen mittels entsprechender Schleifutensilien. Bei diesen Vorgehensweisen sollte sich der Anwender darüber im Klaren sein, dass die Oberfläche ebenfalls eine leichte bis schwere Abtragung erfährt. Ein Abkratzen oder Abschleifen kann deshalb nur an Flächen eingesetzt werden, an denen ein unkompliziertes Wiederherstellen der Oberfläche, zum Beispiel durch Streichen, praktizierbar ist.

Eine andere Variante unerwünschte Graffitis zu entfernen, ist das Abbeizen. Hierfür werden Lösungsmittel verwendet, die die aufgebrachte Farbe auflösen. Zunächst ist es unbedingt notwendig, das Lösungsmittel an einer unauffälligen Stelle auszuprobieren. Keinesfalls sollte sie die darunterliegende Oberschicht beschädigen. Eine entsprechende Beratung zu Eigenschaften und Einsatz von Lösungsmitteln im Fachmarkt ist empfehlenswert.

Bevor Geschädigte über Graffiti Beseitigung nachdenken müssen, könnten präventiv Ideen zur Verhinderung überlegt werden, wie etwa das Erschweren des Zugang zu Freiflächen durch Errichtung von dekorativen Barrieren, Anbringung von absperrenden Geländern oder Anpflanzung von Sträuchern und Hecken sowie parallel dazu – wie oben schon erwähnt – die Bereitstellung von alternativen Flächen für ein künstlerisches Austoben von Sprayern, das Ausloben entsprechender Wettbewerbe und dem Publikmachen von wirklich gelungenen Graffiti-Kunstwerken, die allen Beteiligten Spaß bereiten.

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