Keine Wohnung mit dem falschen Namen?

Daniel bekommt keine Wohnung, Max aber schon? Was auf den ersten Blick seltsam und nicht erklärbar erscheint, wurde seitens der Hamburger Morgenpost getestet. Ergebnis: Wer einen deutschen Namen vorweisen kann – hier Max Weinbold -, bekommt häufiger eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung als jemand mit einem türkischen Namen, in dem Fall Daniel Gözübüyük.

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?

Die Erkenntnis hinter dem Namens-Phänomen ist nicht neu, haben doch auch schon andere Stellen bei entsprechenden Tests ähnliche Ergebnisse erhalten. Wer einen Namen besitzt, der möglichst deutsch klingt, hat somit bessere Chancen auf dem deutschen Wohnungsmarkt als Mitbürger mit ausländischem Namen. Vor allem türkisch und arabisch klingende Namen würden benachteiligt. In Kleinstädten oder gar auf dem Land lässt sich das vielleicht gar nicht so feststellen, doch in Großstädten wie Berlin oder Hamburg, wo der (bezahlbare) Wohnungsmarkt hart umkämpft ist, suchen sich die Vermieter ihre künftigen Mieter sehr genau aus. Hier werden nach der Bewerbung auf die Wohnung schriftliche Einladungsschreiben verschickt, um sich bei einer Besichtigung kennenzulernen. Nun ist die Einladung zwar noch keine Garantie dafür, die Wohnung auch wirklich zu bekommen, doch in jedem Fall der erste Schritt. Ein Schritt, der anderen Menschen von vornherein verwehrt bleibt, wenn sie nicht einmal zur Besichtigung eingeladen werden.

Verständliche Reaktionen?

Viele Vermieter entschuldigen ihr Verhalten damit, dass sie Angst vor Terror hätten und demzufolge Menschen aus „diesen Ländern“ gar nicht erst die Wohnmöglichkeit einräumen würden. Allerdings hat die SAGA in Hamburg dafür bereits eine Strafe einstecken müssen und wurde wegen Diskriminierung verurteilt. Wo kommen wir denn da hin, wenn jemand aufgrund seines Namens ausgegrenzt wird? So mögen viele – zu Recht – denken. Leider lässt es sich in den wenigsten Fällen wirklich nachweisen, dass jemand bewusst benachteiligt wurde. Der Grund: Meist liegen mehr als nur diese beiden Bewerbungen für eine Besichtigung vor und so trifft es auch andere Menschen, die eben keine Einladung bekommen und bei denen sich diese Tatsache nicht mit dem Namen erklären lässt. In dem Fall wurde lediglich aufgrund der direkten Vergleichsmöglichkeit durch die Bewerbung auf jeweils die gleichen Wohnungen eine derartige Diskriminierung festgestellt. Ändern kann diese Erkenntnis aber auch nichts am Ergebnis.

(Quelle: http://www.mopo.de/hamburg/diskriminierung-im-alltag-warum-max-eine-wohnung-bekommt—und-daniel-nicht-28006054)

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