Kündigung aufgrund Eigenbedarf

Kündigung aufgrund Eigenbedarf ist wohl mit die schrecklichste Nachricht für Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Doch hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Vertrag zu kündigen, sofern er Eigenbedarf hat. Schnell können Mieter so ihre Traumwohnung verlieren oder müssen in ungünstigen Momenten sich um eine neue Wohnung kümmern.
Die Kündigung auf Eigenbedarf soll etwas vermindert werden. Vermieter müssen neuerdings dem Mieter bei einer Kündigung aufgrund Eigenbedarf eine Alternativwohnung anbieten. Dieses Vorhaben soll den Wohnungsverlust für die Mieter mindern und somit die Kündigung erträglicher machen.
Somit bleibt das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter freundlich und Konflikte werden von Anfang an unterdrückt.
Vermieter haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszustellen. Hierbei reicht eine kurze Begründung. Es bedarf also keiner ausführlichen Darlegung der bisherigen Wohnverhältnisse. Ausreichend sind die Auflistung der Personen und die Motivation dieser, warum die Wohnung benötigt wird. Bereits bekannte Gründe müssen nicht wiederholt werden.
Hiermit ist es den Vermietern erleichtert, die Wohnung aufgrund Eigenbedarf zu kündigen.
Die Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarf können ganz unterschiedlich sein. Beispielsweise die Heirat des Vermieters und die damit zusammenhängende Unterbringung neuer Personen. Ist die bisherige Wohnung zu klein, kann der Vermieter seinem Mieter kündigen, um sie selbst zu nutzen. Auch Familienzuwachs oder der Plan einer Mehrgenerationenwohnung sind Gründe, mit denen sich eine Kündigung ausstellen lässt. Oftmals möchten auch Lebenspartner der Kinder in die Zweitwohnung ziehen, um in der Nähe der Eltern zu sein.
Die Gründe für eine Kündigung auf Eigenbedarf können unterschiedlich sein, jedoch sollten Vermieter immer bedenken, dass sie die Mieter mit ihrer Kündigung überraschen und sie aus den Wohnverhältnissen reißen können. Deswegen ist eine frühzeitige Absprache hilfreich und freundlich.

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