Mieten und Vermieten

Die meisten Deutschen wohnen zur Miete. Im Haus eines anderen Eigentümers zu leben, bringt auf der einen Seite viele Vorteile für Vermieter und Mieter mit sich, auf der anderen Seite aber auch eine Reihe von Nachteilen. Zentrales Element eines Mietverhältnisses ist der Mietvertrag, doch immer wieder unterlaufen auf Seiten der Mieter und Vermieter Fehler, welche die Zusammenkunft zwischen beiden Parteien beinträchtigen kann. Doch welches sind die häufigsten Fehler, die Mietern und Vermietern unterlaufen können und dann zu schwerwiegenden Schäden führen? Die zahlreichen Gerichtsverfahren zwischen Mietern und Vermietern zeigen: Es gibt zuhauf Fehler, die eine Zusammenarbeit unnötig kompliziert machen können.
Ein Fehler betrifft Halbwahrheiten. So kommt es immer wieder vor, dass Mietverträge nur ausgestellt werden, weil Vermieter der Meinung sind, die Mieter seien auch wirklich zahlungsfähig. Interessieren sich Mieter also für eine Wohnung, sollten sie nicht in Hinblick auf ihre Einkünfte lügen, denn erweisen sie sich im Nachhinein als nicht zahlungsfähig, können Vermieter ihre Wohnung räumen lassen.
Außerdem sollten die Mieter darauf achten, dass sie sich mit der Zahlung ihrer Miete nicht im Rückstand befinden. Ein Zahlungsversuch berechtigt den Vermieter, eine fristlose Kündigung aussprechen zu können. Hierbei reicht es bereits, wenn der Mieter zwei Monate lang im Zahlungsverzug ist. Hierbei muss allerdings nicht der ganze Mietbetrag fehlen, sondern es reicht bereits ein Betrag der über dem einer Monatsmiete liegt.
Eine weitere Todsünde ist die Ruhestörung. Dieser Fehler wird meist häufiger begangen als Mietschulden. Aufgrund massiver Ruhestörungen können Vermieter den Mietvertrag sofort beenden. Fristlose Kündigungen können somit, sollte sich der Mieter in Form von Ruhestörungen negativ zeigen, vom Vermieter eingereicht werden. Unter Ruhestörungen gehören beispielsweise auch nachts überlaut Musik zu hören und somit andere Mieter zu stören.
Werden die wenigen Regeln zwischen Mietern und Vermietern eingehalten, so steht einem guten Verhältnis der beiden Parteien allerdings nichts im Wege.

Kommentare sind geschlossen.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Informationen über Cookies

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close