Mietpreisbremse: Ein Gesetz ohne Wirkung

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in mehr als 300 Orten in Deutschland. Damit sollte verhindert werden, dass die Mieten utopisch steigen – nach einem Mieterwechsel dürfen sie seither nur um maximal 10 Prozent über dem örtlichen Mietpreisspiegel liegen – vorausgesetzt, es gibt überhaupt einen. Nun zeigt sich allerdings, dass die Mietpreisbremse versagt hat.

Geh dahin, du schönes Geld

Die Bundesregierung versprach einst, dass die Mietpreisbremse die Rettung wäre – in der Realität sieht die Sache aber doch ganz anders aus. In einigen Gegenden in Deutschland sind die Mieten scheinbar dem Himmel näher als der Erde – wer soll das aber bezahlen?

Die Idee hinter der Mietpreisbremse war gut, denn sie sollte verhindern, dass die Mieten nach einem Mieterwechsel ins Unermessliche steigen. Das Gesetz galt gar als Meilenstein – doch geblieben ist davon nicht viel. Bundesweit sind es 313 Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt, doch viele Mieter wissen nicht einmal etwas davon. Die Preissteigerungen betrugen beispielsweise in Berlin durchschnittlich 21 Prozent, in Stuttgart 16 Prozent und in München 17 Prozent seit 2013. Nun stellt sich das Problem, dass viele Mieter nicht wissen, ob an ihrem Wohnort die Mietpreisbremse gilt oder nicht – der Vermieter weist sie schließlich nicht darauf hin. Andere wiederum wissen nicht, dass sich die Vorgaben auf den örtlichen Mietpreisspiegel beziehen und dass sie die Erhöhung noch abmahnen können, selbst wenn sie schon eingezogen sind.

Bestens informierte Vermieter

Mangelndes Wissen kann man den Vermietern jedoch nicht nachsagen, sie scheinen in der Regel bestens informiert zu sein. Sie haben sich früh über alle Rechtsaspekte informiert, schon um die Wohnung immer noch so teuer wie möglich anbieten zu können. Dabei gibt es Wege, wie die Mietpreisbremse umgangen werden kann, die noch nicht einmal strafbar sind! Eine Möglichkeit: Die Wohnung wird einfach möbliert vermietet. Natürlich darf eine möblierte Wohnung zu einem höheren Preis vermietet werden als eine unmöblierte – und wo steht eigentlich geschrieben, wie teuer die Möbel vermietet werden dürfen? Diese Lücke im Gesetz machen sich inzwischen viele Vermieter zunutze. Außerdem – wer möchte sich schon gern mit seinem Vermieter anlegen und klar machen, dass er zu viel bezahlt?

Derzeit entscheiden Richter über die Klagen zweier Mieter, die sich über eine trotz Mietpreisbremse zu hohe Miete beschwerten. Doch die Richter in erster Instanz waren der Ansicht, dass das Gesetz so lückenhaft sei, dass sie hierüber gar nicht entscheiden könnten. Nun muss sich die nächste Instanz nach dem Amtsgericht mit dem Problem befassen. Wie es mit dem Gesetz weitergeht, ist also derzeit noch völlig unklar. Fakt ist aber in jedem Fall, dass es seine Wirkung verfehlt hat.

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