Neue Kennzeichnung elektrischer Geräte geplant

Steht die Einrichtung einer neuen Wohnung an oder haben die alten elektrischen Geräte schlichtweg ausgedient, ist guter Rat oft teuer: Welche Kennzeichnung zum Energieverbrauch ist wirklich besser und woran lässt sich der tatsächliche Verbrauch erkennen? In Zukunft soll es leichter werden, Energiesparmodelle zu erkennen.

EU-Parlament für die Neuregelung

Energiesparende Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher sollen in Zukunft leichter erkennbar sein – die bisherige Kennzeichnung wird durch die Skala von A bis G ersetzt, was durch das EU-Parlament in Straßburg gebilligt wurde. Die besten Geräte sind dann mit einem A gekennzeichnet, Stromfresser bekommen nur noch das G.

Das ist doch bekannt? Ja, auch früher gab es diese Kategorien, doch wirklich aussagekräftig waren diese nicht. Der Grund: Die Hersteller besserten ihre Modelle stetig nach und schon bald gehörten sie alle in die Kategorie A. Was natürlich ein Unding ist, denn es können nicht alle Geräte gleichermaßen sparsam sein. Mit der Neuregelung wird hingegen dafür gesorgt, dass A auch weiterhin die sparsamste Variante bleibt. Sicherlich bleibt diese Energiekategorie damit auch die teuerste, wobei sich der Kaufpreis angesichts der Energieeinsparungen im Laufe der Nutzungsdauer des jeweiligen Gerätes relativiert.

Gut Ding will Weile haben?

Leider müssen sich Verbraucher noch gedulden, wenn sie die neue Kennzeichnung für eigene Kaufentscheidungen nutzen wollen. Denn Experten gehen davon aus, dass die Neukennzeichnung nicht vor 2019 im Handel zu finden sein wird. Wer also jetzt oder in den nächsten Monaten ein neues Haushaltsgerät anschaffen möchte, muss sich weiterhin durch den Kennzeichnungsdschungel schlagen bzw. die verschiedenen Energieverbräuche selbst vergleichen. Zudem wird die verbesserte Kennzeichnung zuerst in kleinen Schritten umgesetzt, sodass erst einmal nur einige Geräte davon betroffen sind. Das sind unter anderem Lampen, Waschmaschinen und Fernseher. Heizungen, Abzugshauben oder Staubsauger müssen noch längere Zeit mit der alten Kennzeichnung auskommen.

Grund für die lange Dauer ist, dass der Arbeitsaufwand für die Berechnung der Kennzeichnungen recht hoch ist – technische und rechtliche Seite müssen hieb- und stichfest abgesichert sein. Zudem sind moderne Heizungen ohnehin nach neuestem Standard gekennzeichnet.

Die Abgeordneten waren sich relativ schnell über die Anpassung der Regelungen einig – ein Problem stellt jedoch die Tatsache dar, dass manche Geräte falsch gekennzeichnet sein könnten. Eine Entschädigung für Verbraucher lehnen die Abgeordneten aber bislang ab bzw. konnte diesbezüglich noch keine Einigung erzielt werden. In der Diskussion bleibt die Frage aber.

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