Wer zur Miete wohnt, lebt oftmals nicht mehr als einige Jahre in der gleichen Wohnung. Doch auch wenn der Zeitraum des Wohnaufenthalts gering ist, so möchten es sich Mieter gemütlich machen in ihrer Wohnung. Deswegen renovieren sie die gemieteten vier Wände nach ihren Vorstellungen, sodass sie sich wohl fühlen können und die Wohnung zu ihrem Leben passt. Hierzu gehört beispielsweise das Streichen der Wände in den Lieblingsfarben oder das Verlegen eines Laminatbodens. Welche Veränderungen auch getroffen werden, bei einem Auszug müssen die Mieter darauf achten, dass sie die Wohnung wieder ordnungsgemäß verlassen. Dies bedeutet, dass Mieter die Wohnung vor ihrem Auszug zu streichen haben. Hierbei können aber nicht die Wunschfarben verwendet werden. Knallige Farben sollten vermieden werden, da diese die Weitervermietung behindern können. Mieter müssen vor ihrem Auszug die Wohnung in einer angenehmen, neutralen Farbe streichen, die generell ansprechend ist. Die neuen Mieter können die Zimmer dann nach dem Abschluss des Mietvertrags wieder stärkere Wandfarben verwenden, müssen bei ihrem Auszug allerdings wieder genauso neutrale Farben an die Wand bringen.
Wird der Anstrich vor dem Auszug nicht durchgeführt, können die Vermieter klagen. So fällt auch ein nicht vollständig durchgeführter Anstrich unter die Mängel des Mieters. Es dürfen keine Aussparungen an Schränken oder anderen Stellen in der Wohnung gelassen werden.
Beachten Mieter die Farbwahl für den Anstrich vor ihrem Auszug, können sie beruhigt den Wohnort wechseln. Um völlig sicherzugehen, dass die Farbe vom Vermieter akzeptiert wird, bietet es sich an, vorher Absprache zu halten. Somit können Konflikte von Anfang an verhindert werden und das Mietverhältnis wird nicht im letzten Zeitraum des Vertrages strapaziert.