In Mehrfamilienhäusern gilt, dass die Haustür abgeschlossen werden muss – oder doch nicht? Klar, eine verschlossene Tür sichert die Wohnungen vor Einbrechern, doch im Brandfall kann sie zur tödlichen Falle werden. Die Gerichte haben hier noch nicht endgültig entschieden – doch es gibt auch eine Lösung ohne Gerichtsurteil.
Abschließen oder nicht?
Das Landgericht Frankfurt hat in seinem Urteil Az.: 2-13 S 127/12 beschlossen, dass Haustüren nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn sie ein Gebäude mit mehreren Wohnungen sichern. Diese Mehrfamilienhäuser sollen darauf bauen, dass die Bewohner ihre Wohnungstüren sichern, die gemeinsame Haustür müsse offen bleiben. Ansonsten sieht das Gericht eine erhebliche Gefährdung der Bewohner.
Wenn das Haus im Brandfall rasch verlassen werden muss, steht die Haustür als Barriere im Weg – und zwar wortwörtlich. Natürlich kann diese Tür einfach aufgeschlossen werden, doch wer nimmt im Brandfall und in Panik schon seinen Haustürschlüssel mit auf den Weg nach draußen? Diese Fluchtmöglichkeit muss daher auch dann offen stehen, wenn die Bewohner panisch zu flüchten versuchen. Ansonsten ist die Haustür nicht mehr nur eine Einbruchsicherung, sondern eine tödliche Falle für die Hausbewohner.
Verhandelt wurde unter oben genanntem Aktenzeichen ein Fall, bei dem die Eigentümergesellschaft eines Hauses beschlossen hatte, dass die Haustür nachts zu verschließen sei und das zu festgelegten Zeiten. Dies stehe aber im Gegensatz zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, sagte das Landgericht Frankfurt am Main. Der Beschluss der Eigentümergesellschaft wurde mit dem Urteil gekippt.
Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Hannover aber entschieden, dass die Haustür sehr wohl abschließbar sein, wenn dies der Mietvertrag oder die Hausordnung vorsehe (Az.: 544 C 8633/06). Die Gefahr einer verschlossenen Haustür sah das Gericht zwar auch ein, die Entscheidung solle aber letztlich dem Vermieter überlassen bleiben. Er müsse Brandschutz und Schutz gegen Einbrecher gegeneinander abwägen und dann entscheiden.
Eine praktikable Lösung
Nun gibt es aber eine Lösung für diesen Konflikt und diese sieht den Einbau eines Panikschlosses vor. Solch ein Schloss kann von außen gesichert werden und so kommen Unbefugte nicht ins Haus. Das Gebäude ist damit wie mit einem normalen Schloss gesichert. Von innen ist aber kein Schlüssel nötig, hier könnten die Bewohner im Panikfall einfach durch die Tür flüchten. Einfache Panikschlösser sind schon ab 50 Euro erhältlich, etwas hochwertigere Modelle kosten rund 100 Euro.