Kalte Mietswohnung: Wann muss der Vermieter die Heizung anstellen?

Der Winter naht mit riesigen Schritten – doch bis er wirklich da ist, frieren viele Mieter schon längst. Selbst im September ist es abends oft so kalt, dass viele Menschen gern die Heizung einschalten und das Zimmer wieder auf angenehme Temperaturen bringen. Wenn es denn ginge! In nicht wenigen Wohnungen bleibt die Heizung kalt und der Mieter kann nicht einmal etwas dagegen tun.

Wann muss die Heizung angestellt werden?

Für Vermieter gibt es bestimmte Richtlinien, nach denen sie die Heizung in der Immobilie anstellen müssen. Für den Sommer gilt, dass keine zusätzliche Heizung laufen muss – derartig kalte Sommer, dass das Heizen gerechtfertigt wäre, gibt es hierzulande nicht. Nun muss es aber immer möglich sein, die Räume auf 20 bis 22 °C zu erwärmen, nachts reichen 18 °C aus. Diese Temperatur muss auch bei der Nachtabsenkung erhalten bleiben!
Ist vertraglich nichts anderes geregelt worden, muss sich der Vermieter an die offizielle Heizsaison halten, die vom 1. Oktober bis zum 30. April dauert. Wem es nun aber im September draußen zu ungemütlich ist, der hat leider Pech und die Heizung bleibt kalt. Anders sieht es aus, wenn es eine vertragliche Regelung gibt, die von der Gesetzlage abweicht. Hier können bestimmte Temperaturbereiche oder andere Zeiten festgelegt werden.

Und das warme Wasser?

Da die Heizung mit dem warmen Wasser zusammenhängt, haben viele Mieter Angst, dass auch diese Temperatur abgesenkt werden könnte. Doch das ist nicht rechtens, denn warmes Wasser muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Üblich sind in Bad und Küche mindestens 45 °C als Wassertemperatur, wobei diese im Hinblick auf Legionellen und überhaupt eine Unbedenklichkeit gegenüber dem Wasser nicht ausreichend ist.
Wichtig: Niemand soll lange auf das warme Wasser warten müssen, als Faustregel gilt eine Wartezeit von zehn Sekunden. Nach dieser Frist sollte es möglich sein, warm zu duschen.

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