Unsere Eltern brachten uns bei, dass wir immer die Wahrheit sagen sollten. Doch wer sich auf Wohnungssuche befindet, stößt rasch an die Grenzen der Wahrheitstreue. Der Grund: Damit kommt niemand weiter! Wer trotz eines neugierigen Vermieters an die Traumwohnung kommen will, muss hier und da ein wenig schummeln.
Mieter im Verhör
Wer schon einmal auf Wohnungssuche war und bei verschiedenen Vermietern vorsprechen musste, hat sich sicherlich wie bei einem Verhör gefühlt. Es geht um das Monatseinkommen, um die Familienplanung, um den Status der derzeitigen Beziehung und um die Mitgliedschaft in einem Mieterverein. Der Vermieter möchte genau wissen, ob der jetzige Personenstand erhalten bleibt oder nicht und ob er vielleicht mit Ärger durch die fachkundige Beratung eines Mieterschutzbundes rechnen muss. Doch wer meint, auf alle Fragen wahrheitsgetreu antworten zu müssen, irrt sich. Auch bei der Wohnungsvergabe gibt es Grenzen, die seitens des Vermieters eingehalten werden müssen. Doch die tun sich schwer damit, wollen sie doch den besten Mieter für den heiß begehrten Wohnraum finden. Indiskretion ist aber absolut indiskutabel.
Ausfüllen von Fragebögen
Weit verbreitet ist das Ausgaben eines Selbstauskunftsbogens, der seitens der Mietinteressenten ausgefüllt werden muss. Doch das ist grundsätzlich freiwillig vorzunehmen. Allerdings gibt es natürlich genügend Mietinteressenten, die sehr freigiebig mit Informationen sind. Das hat zur Folge, dass die Vermieter aus einem großen Pool von Interessenten wählen können. Wer hier nicht mitmacht, hat im Kampf um die Wohnung schon verloren. Es ist daher besser, auf alle Fragen zu antworten, ansonsten ist das Spiel vorbei. Wichtig ist, zwischen berechtigten und unberechtigten Fragen zu unterscheiden. Berechtigte Fragen des Vermieters müssen wahrheitsgetreu beantwortet werden. So zählen Fragen zum Einkommen und zum Beschäftigungsverhältnis dazu. Mit diesen will sich der Vermieter gegen einen Mietausfall absichern. Er muss die Chance dazu bekommen, sich ein Bild über die Zahlungsfähigkeit des Mieters zu machen.
Wahrheitsgemäß beantwortet werden muss auch die Frage nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben werden. Fliegt eine diesbezügliche Lüge auf, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung.
Lügen erlaubt
Übersteigt das Maß der Neugier des Vermieters das erlaubte Maß, ist lügen erlaubt. Die persönliche Lebenssituation muss nur insoweit beschrieben werden, wie sie für die Vermietung interessant ist. Indiskrete Fragen dürfen auch falsch beantwortet werden. Geht es um die Planung des Nachwuchses, um Vorstrafen oder den Musikgeschmack, darf ein Mietinteressent lügen. Der Vermieter hat in dem Fall auch kein Recht, jemandem den Mietvertrag zu kündigen, weil er vielleicht doch lieber Hip Hop als Schlager hört.