Immer wieder stellt sich die Frage nach den Maklergebühren, wenn eine Wohnung oder ein Haus zur Miete gesucht wird. Seit dem 1. Juni 2015 gibt es eine Gesetzesänderung, die auch für 2016 und die folgenden Jahre gültig ist und durch die die Maklergebühren geregelt werden.
Was besagt das Gesetz?
Die Maklergebühren müssen von der Person übernommen werden, die den Makler beauftragt hat. Das heißt, es ist nicht rechtens, die Gebühren automatisch auf den Mieter umzulegen, wenn dieser den Makler nicht zurate gezogen hat. Läuft die Vermietung über den Makler und hat der Eigentümer der Immobilie diesen beauftragt, so muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Der Maklervertrag kommt aber erst zustande, wenn er schriftlich unterzeichnet wurde – mündliche Verträge sind nicht gültig. Auch Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sind nur noch dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und unterzeichnet wurden.
Kurzfassung: Wenn der Vermieter über einen Makler neue Mieter suchen lässt, muss er die Maklergebühren tragen. Beauftragt der Mieter den Makler in schriftlicher Form, muss er die Maklergebühren übernehmen.
Die Maklergebühren können nicht umgangen werden – einer muss für die Leistung bezahlen. Logischerweise ist dies derjenige, der den Auftrag zur Leistungserbringung gegeben hat. In der Praxis hat sich dies aber leider noch nicht überall herumgesprochen und so zahlen viele Mieter und Käufer immer noch die Gebühren, obwohl sie den Makler nicht beauftragt haben.
Wie hoch dürfen die Gebühren sein?
Bei der Vermietung sind Maklerprovisionen von bis zu zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer möglich und üblich. Diese Gebühren schwanken allerdings je nach Region und Land. Wenn eine Immobilie verkauft werden soll, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Maklergebühren, diese liegen meist zwischen drei bis sieben Prozent des Verkaufspreises. Sie sind aber nicht gedeckelt und können folglich auch noch höher ausfallen.
Wichtig: Das neue Gesetz bezieht sich nicht auf gewerbliche Immobilien und auch nicht auf den Kauf von Häusern oder Wohnungen. Wer eine Immobilie zum Kauf sucht, muss damit rechnen, die Maklergebühren auch dann tragen zu müssen, wenn er den Makler nicht selbst beauftragt hat. Oft gibt es die Vereinbarung, dass Verkäufer und Käufer die Hälfte der Gebühren zahlen, teilweise werden die Kosten aber auch allein dem Käufer auferlegt. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern. So zahlen in Bayern und Baden-Württemberg meist Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Maklergebühren, in Berlin und Brandenburg oder in Hamburg muss der Käufer die Kosten allein übernehmen. Teilweise ist auch eine prozentuale Aufteilung der Kosten möglich.