Mietkauf – ein Wortkonstrukt, das in der Immobilienbranche längst gang und gäbe ist. Die Funktionsweise ist einfach: Ein Mieter wohnt in einer Wohnung oder einem Haus und zahlt die vereinbarte Miete. Die wird auf den späteren Kaufbetrag für das Objekt angerechnet, wenn auch nicht in voller Höhe. Vorteilhaft für beide Seiten oder mit Fallstricken behaftet?
Mietkauf und Optionskauf
Beim Mietkauf verpflichtet sich der Mieter, nach einer festen Frist den Kauf der Immobilie zu tätigen. Er schuldet dem Verkäufer – dem Vermieter – dann also die Kaufsumme inklusive der fälligen Zinsen auf den Betrag. Wird keine Frist vereinbart, sondern erfolgen einfach nur monatlich die Mietzahlungen, dauert der Eigentumsübergang an der Immobilie entsprechend länger, als wenn ein Restkaufbetrag gezahlt werden muss. Im Mietkaufvertrag sind alle Konditionen für den Kauf enthalten, der Notar muss den Vertrag beurkunden. Andernfalls ist er rechtlich anfechtbar. Meist muss der Mieter, der später einmal Käufer wird, eine Anzahlung vor Mietbeginn leisten, die sich oft auf 20 Prozent der späteren Kaufsumme beläuft.
Liegt ein Optionskauf vor, so erfolgt die Miete von einem Bauträger oder einer Genossenschaft, es besteht jedoch keine Verpflichtung zum Kauf. Lediglich die Option ist vorhanden, ein Vertrag über den späteren Kauf gibt es nicht. Der Vermieter lässt jedoch im Grundbuch ein Optionsrecht auf den Kauf eintragen. Die Miete ist meist höher als die Vergleichsmiete, die ortsüblich gezahlt wird, das soll als Motivation zum späteren Kauf dienen.
Vor- und Nachteile des Mietkaufs
Auch wenn der Hauskauf niemals unüberlegt geschehen sollte – irgendwann steht die Frage nach dem Wohneigentum doch bei den meisten Menschen im Raum. Dann ist der Mietkauf eventuell eine gute Entscheidung, denn die monatlich zu zahlenden Raten bleiben über die komplette Laufzeit des Mietkaufvertrags gleich. Die Entwicklung der marktüblichen Zinsen ist damit für den Mieter nicht von Interesse. Außerdem wird kein Bankkredit benötigt, das bedeutet, dass die Bonität nicht bewertet wird. Das Aufnehmen eines weiteren Kredits ist damit deutlich einfacher. Hinzu kommt, dass der Mieter bei einem Optionskauf nicht verpflichtet ist, den Kauf durchzuführen – ändert sich an der beruflichen oder privaten Situation etwas grundlegend, kann das Optionsrecht ausgeübt werden. Durch die anfängliche Miete besteht zudem die Möglichkeit, das Objekt erst einmal zur Probe zu bewohnen.
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Zum Mietkauf angebotene Objekte sind meist weniger interessant, auch die finanziellen Konditionen sind oft nur auf den ersten Blick wirklich gut. Teilweise sind sogar Bankkredite günstiger! Außerdem entfallen staatliche Förderungen, denn diese greifen nur beim Kauf, nicht beim Mietkauf.