Die Nebenkosten sind wohl generell ein heikles Thema – nicht wenige Mieter kämpfen Jahr für Jahr für eine korrekte Abrechnung der Verbrauchskosten. Bisher war es aber so, dass die Nebenkostenabrechnung derart gestaltet sein musste, dass der Mieter erkennen kann, wie der Vermieter auf sein Ergebnis kommt. Nun hat der Bundesgerichtshof diese Vorgabe gelockert, wovon sich der Mieterbund – gelinde gesagt – wenig begeistert zeigt.
Vermieter mit größerem Spielraum
Die jährliche Nebenkostenabrechnung kann in Zukunft durch den Vermieter ein wenig lockerer gestaltet werden. Aus der Abrechnung muss nun nicht mehr ersichtlich sein, wie die einzelnen Rechenschritte bei der Berechnung der Kosten für Abwasser, Müll und Wasser zustande kommen. Die Nebenkostenabrechnung kann nun nicht mehr aus formellen Gründen unwirksam sein. Das begründete der Bundesgerichtshof damit, dass an die Nebenkostenabrechnung auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürften. Auch der zuständige Senat habe in verschiedenen Sitzungen der vergangenen Jahre immer wieder auf diesen Aspekt hingewiesen. Angeblich sei diese neue Nebenkostenabrechnung auch im Interesse der Mieter, denn sie wären darauf bedacht, dass die Abrechnung nicht zu viele Details beinhalte.
Kritik vom Deutschen Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht einverstanden, denn seiner Meinung nach wird es nun für den Mieter schwieriger, eine Abrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die einzelnen Rechenschritte wären nicht mehr nachvollziehbar, Zweifel an der Nebenkostenabrechnung könnte somit durch Nachrechnen nicht aus der Welt geschafft werden. Laut Mieterbund ist es keineswegs so, dass der Mieter an so wenigen Details wie möglich interessiert sei. Schließlich möchte doch jeder wissen, warum er wie viel bezahlen soll. Nun bleibt es dem Mieter nur noch, sich an den Vermieter zu wenden und um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu bitten. Auch Belege müssten eingehend überprüft werden. Was auf den ersten Blick also wie eine Arbeitserleichterung aussieht, könnte sich schon bald zum Bumerang entwickeln und die Abrechnung deutlich langwieriger und schwieriger machen, als sie ursprünglich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs war.
Info zum Fall
Im verhandelten Fall wurden Müllplatz und Heizstationen durch mehrere Parteien einer Wohnanlage gemeinsam genutzt. Die Mieter stammen aus verschiedenen Gebäuden und hatten unterschiedlich große Wohnungen. Die Gesamtkosten für Müllplatz und Heizstationen wurden auf die Wohnfläche verteilt und danach auf die Mieter umgelegt. Dieser Schritt war aber bei der Nebenkostenabrechnung nicht transparent. Es kam zum Rechtsstreit, der erst einmal zugunsten der Mieter entschieden wurde. Nun kommt es nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu einer neuen Verhandlung.