Neues Gesetz als Innovationsbremse?

Mieter freut’s, doch Vermieter sind nicht zwingend davon begeistert, wenn das Mietrecht wieder einmal angegangen werden soll. Dabei wird dieses in Deutschland noch einmal verschärft, damit der Anstieg der Mieten weniger schnell möglich ist. Mieterhöhungen sollen nicht ohne Weiteres umsetzbar sein, was sich zum Beispiel durch nicht mehr mögliche Umlagen für Modernisierungen bemerkbar macht.

Mietrechtsnovelle als Schock für Eigentümer

Derzeit handelt es sich immer noch um einen Gesetzesentwurf, doch dieser könnte schon bald durch alle Instanzen durchkommen. Im Groben besagt die Novelle, dass örtliche Mietspiegel nicht mehr nur über vier Jahre gehen dürfen, sondern die letzten acht Jahre umfassen müssen. Eigentlich war sogar von zehn Jahren die Rede! Die Kosten, die ein Hauseigentümer für Modernisierungen hat, sollen nur noch zu acht statt wie bisher zu elf Prozent umgelegt werden können. Außerdem ist dafür eine weitere Grenze vorgesehen: Binnen acht Jahren sollen nur höchstens drei Euro pro Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden können.
Gleichzeitig ist ein besserer Schutz vor sozial schwache Mieter vorgesehen. An dieser Stelle kommt die Härtefallklausel zum Zuge, mit der verhindert werden soll, dass mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete sowie für Heizkosten aufgebracht werden müssen. Außerdem soll die Toleranzgrenze von zehn Prozent bei der Wohnfläche gekippt werden. Entscheidend ist dann nur noch die tatsächliche Wohnfläche, die nach einer Modernisierung für den Mieter zur Verfügung steht.

Nach Mietpreisbremse kommt die Investitionsbremse?

Von vielen Seiten hagelt es Kritik für diese Novelle, durch die angeblich die bereits im Vorjahr getätigte Mietpreisbremse unterstützt und durch eine Investitionsbremse gestärkt werden soll. Investitionen im Wohnungsbau haben daher schlechte Karten. Es geht darum, die Modernisierungsumlage abzusenken, was aber nicht in den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages enthalten ist. Daher sind sich die verschiedenen Parteien derzeit mehr als uneinig. Die Härtefallklausel hingegen sehen viele Diskutierende als positiv an, sofern sie zielgerichtet durchgeführt wird. Der Vermieter darf nicht in die Position gedrängt werden, dass er vielleicht gar keine Modernisierungen mehr durchführen lassen kann oder will, weil von den Mietern kein Geld mehr zu erwarten ist.
Sicherlich steht zu befürchten, dass die Investitionen im Wohnungsbereich stark zurückgehen werden, wenn die Gesetzesnovelle durchgesetzt wird. Ob das allerdings der Fall ist, steht noch in den Sternen. Außerdem ist nicht klar, ob sie zu den momentan gestellten Bedingungen durchsetzbar ist – so viele offene Fragen, die die Gemüter erhitzen. Der Schutz der Mieter auf der einen Seite gegen wirtschaftliche Auswirkungen auf der anderen Seite – hier muss seitens der Politik ganz klar Position bezogen werden.

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