Pleite für die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse war lange Zeit im Gespräch – doch nun zeigt sich einer aktuellen Studie zufolge, dass sie gar nicht wirkt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat in seiner Studie herausgefunden, dass die Mieten sogar noch etwas stärker steigen als zuvor – und das in Gebieten, denen die Mietpreisbremse eigentlich helfen sollte.

Steigerung der Mieten

Die Angebotsmieten sind in den durch das DIW untersuchten Gebieten um rund 0,24 Prozent gestiegen. Es handelt sich dabei um die unregulierten Gebiete. In den Regionen, in denen dank der Mietpreisbremse die Miethöhen reguliert sein sollten, stiegen diese aber sogar um 0,26 Prozent pro Monat. Dieses Ergebnis wurde jüngst durch die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht.
Fazit: Die als besonders hilfreich angepriesene Mietpreisbremse wirkt bislang eher nicht, im Gegenteil. Allem Anschein nach wirkt sie eher als Mittel zur Steigerung der Mieten. Die Ergebnisse der Studie des DIW sollen nun auch in Berlin vorgestellt werden, was noch am 1. Juni 2016 der Fall sein soll.

Andere Studien kommen zum gleichen Ergebnis

Auch andere Studien zu diesem Thema hätten jüngst bewiesen, dass die Mietpreisbremse nicht als solche wirkt. Doch bislang wurden diese Studien noch nicht veröffentlicht bzw. nur hinter vorgehaltener Hand diskutiert. Doch seitens der Politik wird nun davor gewarnt, die Mietpreisbremse als unwirksam zu verteufeln, denn es scheine noch zu früh, um eine endgültige Aussage treffen zu können. Nach so kurzer Zeit könne eine derartige Neuerung noch nicht als gescheitert angesehen werden, so sprach Verbraucherschutzminister Heiko Maas von der SPD am Mittwochmorgen. Wichtig zu berücksichtigen dabei ist, dass nicht alle Mieter auf ihr Recht beharrten, daher hatten die Vermieter überhaupt erst die Möglichkeit, die Mietpreise anzuziehen.
Die Mietpreisbremse sollte für elf Bundesländer gelten, wobei sie nicht flächendeckend gilt, sondern nur für ausgewählte Städte. Die Mieten dürfen dort nur noch um zehn Prozent höher liegen als die Vergleichsmiete, die als ortsüblich eingestuft wurde.
Der Unwirksamkeit könnte gegenübergetreten werden, indem die Regelungen strenger werden. Beispielsweise könnte der Vermieter dazu verpflichtet werden, bei einem neuen Mietvertrag den alten vorzulegen, sodass der neue Mieter eine Vergleichsmöglichkeit hat. Das DIW empfiehlt nun, das Gesetz zu verschärfen, denn offensichtlicher könnte der Misserfolg nicht sein. In genau aneinandergrenzenden Bezirken einzelner Städte hätten sich die oben genannten Preiserhöhungen gezeigt. Ohne eine Verschärfung der Regelungen muss die Mietpreisbremse dann wohl doch als unsinnig und wenig hilfreich eingestuft werden – auch wenn einzelne Personen der Meinung sind, dass diese Bremse noch nicht lange genug im Einsatz war.

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