Rauchmelder dürfen eingebaut werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Rauchmelder dürfen auch dann durch den Vermieter eingebaut werden, wenn der Mieter bereits solche Geräte installiert hat. Auch wenn das kurios erscheint, kommt der Mieter nicht am Recht des Vermieters vorbei und muss die entsprechenden Arbeiten in seiner Wohnung dulden.

Der Bundesgerichtshof entscheidet

Das Urteil trägt das Aktenzeichen VIII ZR 290/14 und ist rechtskräftig – wenn auch etwas kurios. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, in einer Wohnung Rauchmelder zu installieren. Der Mieter hat diese Geräte bereits verbaut? Na und?! Das muss doch den Vermieter nicht interessieren, scheint sich der BGH zu denken und erlaubt allen Immobilienbesitzern den Einbau dieser Sicherheitsgeräte.
Das Urteil bezieht sich auf einen Rechtsstreit, bei dem der Wohnungsbestand von zwei Unternehmen mit einheitlichen Rauchmeldern ausgestattet werden sollte. Die Mieter verweigerten die Arbeiten, weil sie bereits selbst für ausreichende Sicherheit durch Rauchmelder gesorgt hätten. Diese Sicherheit sahen die Vermieter aber nicht gegeben und gingen in Sachsen-Anhalt vor Gericht. Die Richter sahen dies ebenso und begründeten ihr Urteil damit, dass die Wohnqualität durch die neuen Rauchmelder steige. Wartung und Einbau lägen in einer Hand, das Maß an Sicherheit wäre damit deutlich höher.

Kritik am Urteil

Die Begründung der Richter mag für sich gesehen auch stimmig sein. Wenn alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sind, leben die Mieter sicherer. Doch wenn diese bereits in die eigene Tasche gegriffen haben und Rauchmelder installieren ließen, ist die Sicherheit doch bereits gegeben. Zu bedenken wäre hier nur das Maß an Sicherheit: Billige Rauchmelder taugen nichts und Geräte, die im Ernstfall nicht funktionieren, geben nur eine scheinbare Sicherheit (rein optisch) vor. Wenn der Vermieter allerdings dafür Sorge tragen muss, dass die Rauchmelder wie vorgesehen arbeiten, ist die Sicherheit höher. Daher müssten die Vermieter aber auch bestimmte Wartungsintervalle einhalten und die Geräte auf ihre Funktionsweise hin überprüfen.

Mittlerweile gelten in 13 Ländern Deutschlands die Regelungen, nach denen Rauchmelder verpflichtend in den Immobilien verbaut werden müssen. Brandenburg, Sachsen und Berlin hinken noch ein wenig hinterher, bereiten aber eine entsprechende Regelung vor.

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