Jeder verbraucht Strom, der eine mehr, der andere weniger. Zahlen müssen alle, wobei die Höhe der Zahlungen auch vom Stromanbieter und seinen Konditionen abhängig ist. Nun musste sich mit dem Punkt der Zahlung sogar das Gericht beschäftigen.
Mehrere Wahlmöglichkeiten sind Pflicht
Der Fall, mit dem sich das Landgericht Köln befassen musste (Az.: 33 O 2/16), handelt von einem Stromanbieter, der seinen Kunden nur dann einen bestimmten Tarif anbot, wenn sie sich damit einverstanden erklärten, die Kosten per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen zu lassen. Nicht alle Kunden bzw. Interessenten wollten dieser Forderung zustimmen, auch wenn sie natürlich vonseiten des Anbieters verständlich war. Damit wollte er sich vor ausbleibenden Zahlungen schützen – unterstellt gleichzeitig seinen Kunden aber eine schlechte Zahlungsmoral. Gesetzlich zulässig ist diese Forderung aber nicht, entschied das Landgericht Köln. Es ist nicht erlaubt, nur eine einzige Zahlungsmöglichkeit anzubieten, es müssen immer mehrere Zahlungsmittel angeboten werden.
Kläger waren die Verbraucherschützer, die sich für die Endverbraucher stark gemacht hatten – mit Erfolg.
Worauf sollte beim Wechsel geachtet werden?
Wenn der Stromanbieter gewechselt wird – bei vielen Verbrauchern eine Entscheidung, die jedes Jahr aufs Neue ansteht – sollte auf eine Vielzahl von Dingen geachtet werden. So zum Beispiel die angesprochenen Zahlungsmöglichkeiten. Derer sollte es mehrere geben. Prüfen Sie bei der Auswahl des Anbieters auch, ob die einzelnen Zahlungsmöglichkeiten eventuell mit einer Gebühr behaftet sind. Hier können sich deutliche Preisunterschiede ergeben.
Viele Stromanbieter garantieren einen niedrigen Preis – aber nur für eine bestimmte Zeit. So wird beispielsweise nach vier Monaten eine Anpassung vorgenommen und die anfängliche Ersparnis ist dann in vielen Fällen wieder dahin.
Achten Sie auch darauf, wie lange Sie sich an den Anbieter binden müssen. Wenn dieser eine Vertragsbindung von einem Jahr oder mehr fordert, ist dies sehr ungünstig. Vor allem dann, wenn nach vier Monaten die Preise angepasst werden können. Sie zahlen hier meist drauf.