Vermietung von Zimmern als Einnahmequelle

Ein Zimmer steht leer oder es ist gar eine ganze Wohnung bzw. ein Haus vorhanden, welches nicht selbst genutzt wird? Dann stellt sich rasch die Frage nach einer möglichen Vermietung. Warum mit dem Wohnraum kein Geld verdienen? Dabei gilt es aber, einiges zu beachten, damit die rechtliche Seite abgesichert ist.

Gewerbe anmelden oder nicht?

Die Definition einer Gewerbetätigkeit bezieht sich darauf, dass hiermit ein Gewinn angestrebt wird. Das heißt, das gesamte Handeln ist auf das Unternehmertum abgestellt. Somit ist die Tätigkeit auf Dauer ausgelegt und es liegt ein nachweisbares Gewinnstreben vor. Das gilt selbst dann, wenn anfangs Verluste erzielt werden. Die Anmeldung erfolgt über das Finanzamt, welches die selbstständige Tätigkeit dann an das Gewerbeamt meldet. Dieses wiederum legt anhand der geschätzten Einnahmen fest, wie hoch die Gewerbesteuer sein wird. Gerade dann, wenn nur ein Zimmer vermietet wird, kann es sein, dass nicht einmal Gewerbesteuern zu zahlen sind. Anders sieht es aber mit der Einkommenssteuer aus: Die Einnahmen aus der Vermietung unterliegen der üblichen Besteuerung und müssen im Rahmen der Steuererklärung ausgewiesen werden. Sie erhöhen das steuerpflichtige Einkommen.

Räumliche Voraussetzungen für die Vermietung

Wer ein Zimmer nur in Kurzzeit vermieten möchte, muss andere Voraussetzungen schaffen als jemand, der eine Ferienwohnung anbietet. Feriengäste wünschen in der Regel einen höheren Komfort und möchten sich in den meisten Fällen wie zu Hause fühlen. Bad und Küche müssen integriert sein, die gesamte Einrichtung auf den alltäglich nötigen Komfort ausgerichtet. Ein Pensionszimmer kommt auch gut mit einem Bad auf dem Flur aus, das eventuell sogar gemeinschaftlich von mehreren Mietparteien genutzt wird. Heute üblich ist hingegen das Vorhandensein von Fernseher und Internetanschluss, WLAN hat sich als Standard durchgesetzt. Bei der Einrichtung muss klar sein, ob die Räumlichkeiten auf Einzelpersonen ausgerichtet sind oder ob die Vermietung an mehrere Personen bzw. sogar an Familien geplant ist. Eventuell können Zubettungen angeboten werden.
Gerade in begehrten Wohngebieten können die Preise durchaus höher sein, allerdings sind gewisse Zusatzangebote gefragt. So unter anderem der Stellplatz für den Pkw – ganz gleich, ob das Zimmer an eine Privatperson, an Urlaubsgäste oder an einen Geschäftsreisenden vermietet werden soll. Generell sollte sich der Mietpreis an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

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