Vertragliche Vereinbarung über Bauunterlagen nötig

Sie sind Bauherr oder wollen ein solcher werden? Dann ist ein Punkt besonders wichtig und der betrifft die Bauunterlagen. Gern werden diese nämlich durch die Baufirma einbehalten, vor allem bei schlüsselfertig übergebenen Immobilien ist das der Fall. Daher der Rat: Vereinbaren Sie die Herausgabe der Bauunterlagen unbedingt schriftlich!

Welche Bauunterlagen sind wichtig?

Wird ein Haus gebaut, so entsteht ein wahrer Papierberg. Der Laie kann nur schwer einschätzen, was davon wirklich wichtig ist und welche Dokumente beruhigt in den Reißwolf gehen können – wenn sie denn überhaupt in die Hände des Bauherren gelangen. Vertraglich sollte daher die Herausgabe folgender Unterlagen vereinbart werden:

– Baugenehmigung
– Berechnung der Statik
– Nachweis über Wärmeschutz
– Bauausführungspläne
– bei Sonderbauweisen: Planungsunterlagen

Das Vorliegen dieser Dokumente ermöglicht es dem Bauherren, die einzelnen Schritte zu überprüfen, die während der gesamten Bauphase absolviert werden müssen. Darüber gab der Verband Privater Bauherren hinreichend Auskunft. Ohne diese Unterlagen besteht kaum eine Möglichkeit zur Überprüfung und im schlimmsten Fall fehlen am Ende bestimmte Details, die aufwendig nachgebessert werden müssen. Leider kann sich der Bauherr auch nicht in jedem Fall auf den Bauleiter verlassen!

Dokumente nach der Bauabnahme

Die genannten Unterlagen sollten bereits ausgehändigt werden, ehe der Bau startet. Ist ein Objekt fertiggestellt, geht es um die Abnahme des Baus. Auch dafür sind einige Dokumente nötig, die wiederum wie folgt vorliegen sollten:

– Berichte von der Überprüfung der Statik
– Pläne zu Installationen
– Bescheinigung zur Ausführung (fachgerecht und frei von Mängeln)
– Gebrauchsabnahmescheine durch die Bauaufsicht
– Abnahmeschein des zuständigen Schornsteinfegers

Diese Dokumente nutzen Ihnen auf den ersten Blick nichts, doch sie können noch Jahre nach Ihrem Einzug in das traute Heim wichtig sein. Wenn nämlich eine Genehmigungsbehörde dezent nachfragt, ob dieses oder jenes an Ihrem Haus erledigt wurde, brauchen Sie die entsprechenden Nachweise. Diese im Nachhinein zusammenzubekommen ist ein Ding der Unmöglichkeit. Folglich fallen oft hohe Kosten an, weil neue Bescheinigungen ausgestellt werden müssen – nach eingehender Prüfung des vorliegenden Sachverhalts. Ohne diese Dokumente kann nicht nachgewiesen werden, dass beim Bau des Objekts sämtliche rechtlichen Vorgaben eingehalten worden sind.
Tipp: Wenn der Bauvertrag keine Klausel über die Herausgabe der Unterlagen vorsieht, sollten Sie diesen nicht unterzeichnen! Spätere Nachverhandlungen zur vertraglichen Gestaltung sind schwierig.

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