Kaum ein Thema ist derzeit so aktuell wie die Flüchtlingskrise und die allgegenwärtige Suche nach Wohnmöglichkeiten. Vor kurzer Zeit wurde der Abriss alter Neubauten gestoppt, sie werden saniert und zu Wohnheimen umfunktioniert. Doch die Suche geht weiter und daher kam in Brandenburg die Idee auf, doch die Kleingärten als Unterkünfte zu nutzen. Doch keine Chance, sagt das Gesetz.
Wohnen im Kleingarten
Gerade in den ostdeutschen Bundesländern sind die früher als Datschen bekannten kleinen Häuschen im Kleingarten immer noch in einem guten Pflegezustand. Sie werden mit genauso viel Liebe erhalten wie die Wohnhäuser der Besitzer, stellen sie doch eine Oase der Ruhe und Rückzugsmöglichkeit auch für Nicht-Eigenheimbesitzer dar. Viele Menschen wohnen sogar dauerhaft in ihrem Kleingarten, was aufgrund alter Verträge aus DDR-Zeiten möglich ist. Steht allerdings ein Wechsel des Nutzers an, erlischt dieses Recht auf wohnliche Nutzung. Das Bundeskleingartengesetz besagt nämlich, dass das permanente Wohnen im Kleingarten nicht gestattet ist. Die Häuschen dürften zwar für kurzzeitige Aufenthalte zu Erholungszwecken genutzt werden, was sogar einen Urlaub mit einschließt. Doch dauerhaft darf dort niemand wohnen. Die alten Verträge für die Brandenburger Kleingartenbesitzer, die hier noch wohnen dürfen, werden nicht verlängert und laufen automatisch mit Ableben der jetzigen Besitzer oder mit einem Verkauf bzw. einer Verpachtung – allgemein mit einem Wechsel des Nutzers – aus.
Keine Flüchtlingsunterkünfte möglich
Schon allein aus dem Grund, dass das dauerhafte Wohnen im Kleingarten nicht gestattet ist, können die einstigen Datschen – immerhin rund 65.000 an der Zahl (allein in Brandenburg) – nicht als Wohnraum für Flüchtlinge genutzt werden. Dazu kommt, dass die meisten Lauben zwar ein angenehm kühles Plätzchen im Sommer darstellen, im Winter jedoch zu wahren Eisschränken werden. Sie sind nicht isoliert und daher absolut nicht winterfest. In vielen Kleingartenanlagen gibt es nicht einmal die Möglichkeit zum Heizen der Räume, außerdem wurden die Häuschen nicht nach neuestem Wohnstandard gebaut – Isolierungen sind hier Fehlanzeige. Das wiederum bedeutet, dass ein menschenwürdiges Wohnen im Winter gar nicht möglich wäre bzw. der Kostenaufwand zu hoch sein würde, wenn die Gebäude winterfest gemacht werden müssten. Derzeit hat sich die Diskussion um diese Art von Wohnraum für Flüchtlinge daher erledigt.