Das Qualitätssiegel für ein barrierearmes Wohnen gibt es bereits seit 2015, komplett durchsetzen konnte es sich jedoch noch nicht. Das Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen hat das Siegel im September 2015 eingeführt und wollte damit das Ziel erreichen, mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen die entsprechenden Objekte 75 Prozent der über 200 Kriterien erfüllen. Das Ergebnis wird mit drei bis fünf Sternen bewertet.
Handbuch für Verwalter und Architekten
Die Kriterien zur Überprüfung der Immobilien sind in einem Handbuch zusammengefasst, welches sich an Verwalter, Bauträger und Architekten richtet. Sie alle bekommen damit eine Art Anleitung in die Hand, die sich verkaufsfördernd auswirken soll. Es zeigt, wie die einzelnen Wohneinheiten beschaffen sein müssen, welche Eigenschaften sie haben sollen und wie die größtmögliche Sicherheit für die jeweilige Zielgruppe zu erreichen ist. Gleichzeitig soll natürlich die persönliche Freiheit der Bewohner so weit wie möglich erhalten bleiben. Parallel dazu ist das Handbuch auch für Verbände der Altenhilfe interessant sowie für Träger von Altenpflegeeinrichtungen, denn sie erhalten damit einen Überblick über gängige Wohnstandards.
Das Handbuch selbst ist auf Basis der DIN 18040 entstanden und nutzt die Richtlinien, die in der Ausbildung für Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen beinhaltet sind. Mit den Kriterien verspricht aber niemand eine völlige Barrierefreiheit, dies sei seitens der Herausgeber festgehalten. Vielmehr geht es um die Reduzierung von Hindernissen – an Duschen oder Aufzügen sind diese aber nie ganz auszuschließen.
Was wird geprüft?
Geprüft wird die Erschließung des Gebäudes im Inneren sowie äußerlich, wobei natürlich die Wohnräume selbst im Fokus stehen. Dabei geht es aber nicht nur um die bauliche Beurteilung und die Vermeidung von Schwellen, Kanten, Treppen und anderen Hindernissen. Es geht auch um eine verbesserte Wahrnehmung für Demenzkranke und Menschen mit Sehbehinderungen. Farbsysteme und eine spezielle Beleuchtung sollen diese Wahrnehmung stützen.
Das Siegel wird mit fünf Sternen vergeben, wenn 93 Prozent der Kriterien erfüllt werden, in Abstufungen geht es bis zu einer Quote von 75 Prozent der Erfüllung. Darunter erfolgt die Vergabe des Siegels nicht. Die einzelnen Prozentränge werden mit einer Skala von drei bis fünf Sternen angegeben.
Das Handbuch lässt sich auch sehr gut einsetzen, um die Zertifizierung überhaupt vorzubereiten – schließlich lässt sich anhand dessen nachvollziehen, was der Prüfer erwartet. Ein IQD-Mitarbeiter (Sachverständiger des Instituts für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen) nimmt dann die Begehung vor und prüft die Immobilie im Rahmen eines Audits. Vor der Vergabe der Sterne ist es möglich, anhand der Mängel im Begehungsprotokoll Korrekturen an der Einrichtung vorzunehmen.